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Die mündliche Prüfung findet im Anschluss an die zweite Unterrichtsprobe als Einzelprüfung statt und dauert bis zu 120 Minuten, mindestens jedoch 60 Minuten. Sie ist inhaltlich auf die festgestellten wesentlichen Unterschiede im Sinne des § 4 bezogen.
Die mündliche Prüfung findet im Anschluss an den Prüfungsunterricht als Einzelprüfung statt und dauert bis zu zwei Zeitstunden.
Die mündliche Prüfung dauert je Schülerin oder Schüler in der Regel 15 Minuten. Sie ist eine Einzelprüfung.
Die mündliche Prüfung dauert je Schülerin oder Schüler in der Regel 15 Minuten. Sie ist eine Einzelprüfung.
Die mündliche Prüfung dauert pro erschienenem Prüfling etwa 30 Minuten; sie ist durch eine angemessene Pause zu unterbrechen.
Die mündliche Prüfung wird als Einzelprüfung durchgeführt. Die Prüfungsdauer soll in der Regel 60 Minuten nicht überschreiten. Sie erstreckt sich auf folgende…
Mündliche Prüfungen dauern in der Regel 30 Minuten, wobei der Prüfling in einem ersten Prüfungsteil versuchen soll, selbstständig die vorbereitete Aufgabe in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.