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Das Prüfungsamt bestimmt für jede Unterrichtsprobe im Benehmen mit der Leitung des Zentrums für schulpraktische Lehrerausbildung und der Schulleitung die Schule, die Lerngruppe und die Aufgaben für die Unterrichtsprobe.
Für jede Unterrichtsprobe fertigt der Prüfling eine auf den notwendigen Umfang beschränkte schriftliche Planung der Unterrichtsstunde an und legt sie vor Beginn der Prüfung den Mitgliedern des Prüfungsausschusses vor. Die Vorbereitungszeit dafür beträgt eine Woche.
Die Unterrichtsproben werden am Prüfungstage beurteilt.
Im Auftrag des Prüfungsamtes legt das Zentrum für schulpraktische Lehrkräfteausbildung den Zeitpunkt, die Klasse oder den Kurs oder die vergleichbare…
zwei Unterrichtsproben, in der Regel in zwei der bisherigen Ausbildung und Berufstätigkeit des Prüflings entsprechenden Fächern,
Die Leiterin oder der Leiter des Staatlichen Prüfungsamtes für das Lehramt an Schulen legt auf Vorschlag der Leiterin oder des Leiters des Studienseminars für…
Die Leiterin oder der Leiter des Staatlichen Prüfungsamtes für das Lehramt an Schulen legt auf Vorschlag der Leiterin oder des Leiters des Studienseminars den…
ein Mitglied der Schulleitung oder eine Lehrerin oder ein Lehrer der Schule, an der die Unterrichtsproben stattfinden.
Das Lehrprobenthema wird von der zuständigen Fachleiterin oder dem zuständigen Fachleiter im Einvernehmen mit der Leiterin oder dem Leiter des Studienseminars…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.