Gesetze
Gesetz wird geladen …
Zur pauschalen Abgeltung von Unterdeckungen während des Evaluationsverfahrens gemäß § 5 erhalten die Kreise und kreisfreien Städte spätestens im Jahr 2012 einen einmaligen Betrag von 1.500.000 Euro. Die Verteilung des Betrages erfolgt entsprechend dem Anteil der Kreise und kreisfreien Städte am Belastungsausgleich des Jahres 2010.
Zur pauschalen Abgeltung von Unterdeckungen in der Vergangenheit erhalten die Kreise, kreisfreien Städte und Landschaftsverbände spätestens im Jahr 2012 einen…
Die Verteilung des Belastungsausgleichs auf die Kreise und kreisfreien Städte ab dem 1. Januar 2011 erfolgt entsprechend der in der Anlage 4 festgelegten…
Der finanzielle Ausgleich nach den Absätzen 2 bis 4 wird den Kreisen und kreisfreien Städten ab dem Jahr 2008 in folgender für jedes Jahr bestimmten Gesamthöhe…
Die Verteilung der Ausgleichsbeträge auf die Kreise und kreisfreien Städte erfolgt auf der Grundlage der fortgeschriebenen Bevölkerungszahlen des Zensus vom 9.…
in Höhe von 530 000 Euro durch einen Pauschalbetrag in Höhe von 10 000 Euro an jeden Kreis und jede kreisfreie Stadt und im Übrigen auf Basis der Schülerzahl…
Das Land gewährt den kreisfreien Städten und Kreisen sowie der Städteregion Aachen für die mit diesem Gesetz verbundenen Belastungen einen finanziellen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.