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Zur pauschalen Abgeltung von Unterdeckungen in der Vergangenheit erhalten die Kreise, kreisfreien Städte und Landschaftsverbände spätestens im Jahr 2012 einen einmaligen Betrag von 6.000.000 Euro. Die Verteilung des Betrages erfolgt entsprechend dem Anteil der Kreise, kreisfreien Städte und Landschaftsverbände am Belastungsausgleich des Jahres 2010.
Zur pauschalen Abgeltung von Unterdeckungen während des Evaluationsverfahrens gemäß § 5 erhalten die Kreise und kreisfreien Städte spätestens im Jahr 2012 einen…
Der finanzielle Ausgleich nach den Absätzen 2 bis 4 wird den Kreisen und kreisfreien Städten ab dem Jahr 2008 in folgender für jedes Jahr bestimmten Gesamthöhe…
Die Verteilung des Belastungsausgleichs auf die Kreise und kreisfreien Städte ab dem 1. Januar 2011 erfolgt entsprechend der in der Anlage 4 festgelegten…
Der finanzielle Ausgleich wird den Landschaftsverbänden, Kreisen und kreisfreien Städten vierteljährlich jeweils zur Mitte des Quartals für das laufende Quartal…
Die Kreise und kreisfreien Städte erhalten für die Durchführung der ihnen mit dieser Verordnung übertragenen Aufgaben einen Belastungsausgleich für das Jahr…
in Höhe von 530 000 Euro durch einen Pauschalbetrag in Höhe von 10 000 Euro an jeden Kreis und jede kreisfreie Stadt und im Übrigen auf Basis der Schülerzahl…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.