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Das Finanzministerium wird ermächtigt, im Namen und für Rechnung des Sondervermögens zur Deckung der Ausgaben des Sondervermögens Kredite bis zur Höhe von 712 000 000 Euro aufzunehmen.
Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, zur Deckung der Ausgaben des Sondervermögens Kredite bis zur Höhe von 25,2 Milliarden Euro aufzunehmen.
Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, zur Deckung der Ausgaben des Sondervermögens Kredite bis zur Höhe von 100 Milliarden Euro aufzunehmen. Die…
Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, zur Deckung der Ausgaben des Sondervermögens Kredite bis zur Höhe von 500 Milliarden Euro aufzunehmen.
Das Sondervermögen wird darüber hinaus ermächtigt, zur Deckung der Ausgaben Kredite bis zur Höhe von 91,7 Mio. Euro aufzunehmen. Die Aufnahme der Kredite des…
Das Ministerium für Finanzen und Europa wird ermächtigt, für das Sondervermögen „zur Bewältigung der finanziellen Folgen der Covid-19-Pandemie“ im Haushaltsjahr…
Das Ministerium für Finanzen und Europa wird ermächtigt, für das Sondervermögen „zur Bewältigung der finanziellen Folgen der Covid-19-Pandemie“ im Haushaltsjahr…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.