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Aus den Gemeinden des Kreises Aachen und der Stadt Aachen wird mit Wirkung vom 21. Oktober 2009 als neuer Gemeindeverband die Gebietskörperschaft Städteregion Aachen gebildet. Der Kreis Aachen wird mit Ablauf des 20. Oktober 2009 aufgelöst.
Das Gebiet der Städteregion Aachen besteht aus dem Gebiet der zu ihr gehörenden Gemeinden.
Die Stadt Aachen und der Kreis Aachen regeln durch öffentlich-rechtliche Vereinbarung gemäß §§ 23 ff. des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit den…
Die Städteregion Aachen ist Rechtsnachfolgerin des Kreises Aachen.
Die Städteregion Aachen hat die Rechtsstellung eines Kreises im Sinne von Artikel 28 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Auf sie finden die…
Die Stadt Aachen hat die Rechtsstellung einer kreisfreien Stadt nach Maßgabe dieses Gesetzes. Auf sie finden die Vorschriften über kreisfreie Städte Anwendung,…
Die bisherigen Kreise Aachen und Monschau werden aufgelöst. Rechtsnachfolger ist der neue Kreis Aachen.
Der Umfang der Gebietsänderungen ergibt sich sowohl für die Gemeinden als auch für die Kreise allein aus den in den §§ 1 bis 38 getroffenen Regelungen.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.