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Die Städteregion Aachen ist Rechtsnachfolgerin des Kreises Aachen.
Für die Erhebung und Bemessung der Landschaftsumlage und der Kreisumlage, zukünftig Regionsumlage genannt, sowie für die Zuweisungen nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz 2009 wird im Jahr 2009 der rechtliche Status aller von der Bildung der Städteregion erfassten Gebietskörperschaften am 1. Januar 2009 zugrunde gelegt. In den Gemeindefinanzierungsgesetzen ab dem Jahr 2010 sollen die jeweiligen Schlüsselzuweisungen für die Städteregion Aachen so berechnet werden, dass die Städteregion Aachen nicht mehr und nicht weniger Schlüsselzuweisungen erhält, als der Kreis Aachen ohne die Stadt Aachen im jeweiligen Jahr erhalten hätte (Finanzneutralität). Im Übrigen wird die Stadt Aachen im kommunalen Finanzausgleich insbesondere bei der Ermittlung der Umlagegrundlagen für die Regionsumlage und die Landschaftsumlage wie eine kreisangehörige Gemeinde behandelt.
Die Vereinbarung zum Vermögensübergang und zur Regelung der Finanzbeziehungen zwischen der Stadt Aachen und dem Kreis Aachen vom 17. Dezember 2007 (Anlage 1) wird bestätigt.
Die Stadt Aachen und der Kreis Aachen regeln durch öffentlich-rechtliche Vereinbarung gemäß §§ 23 ff. des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit den…
Gemeindeverbände im Sinne dieses Gesetzes sind die Kreise, die Landschaftsverbände und die Städteregion Aachen nach § 1 Absatz 1 Satz 1 des Städteregion Aachen…
Für die Festsetzung der Regionsumlage nach dem Städteregion Aachen Gesetz gilt Absatz 1.
Die Städteregion Aachen hat die Rechtsstellung eines Kreises im Sinne von Artikel 28 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Auf sie finden die…
Die Stadt Aachen hat die Rechtsstellung einer kreisfreien Stadt nach Maßgabe dieses Gesetzes. Auf sie finden die Vorschriften über kreisfreie Städte Anwendung,…
Aus den Gemeinden des Kreises Aachen und der Stadt Aachen wird mit Wirkung vom 21. Oktober 2009 als neuer Gemeindeverband die Gebietskörperschaft Städteregion…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.