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Die Generaldirektion besteht aus einer wissenschaftlichen Geschäftsführerin oder einem wissenschaftlichen Geschäftsführer, die oder der die Bezeichnung „Generaldirektorin“ oder „Generaldirektor“ führt, und einer kaufmännischen Geschäftsführerin oder einem kaufmännischen Geschäftsführer. Sie werden vom Stiftungsrat auf Zeit bestellt. Wiederbestellung ist möglich.
Die Stiftung wird gerichtlich und außergerichtlich durch die wissenschaftliche Geschäftsführerin oder den wissenschaftlichen Geschäftsführer oder durch die kaufmännische Geschäftsführerin oder den kaufmännischen Geschäftsführer im Wege der Einzelvertretungsbefugnis vertreten.
Die Generaldirektion leitet die Stiftung. Näheres zu ihren Aufgaben regelt die Satzung, die auch vorsehen kann, dass bei Meinungsverschiedenheiten die Stimme der wissenschaftlichen Geschäftsführerin oder des wissenschaftlichen Geschäftsführers entscheidend ist.
Der wissenschaftlichen Geschäftsführerin oder dem wissenschaftlichen Geschäftsführer können bis zu zwei wissenschaftliche Stellvertreterinnen oder Stellvertreter und der kaufmännischen Geschäftsführerin oder dem kaufmännischen Geschäftsführer kann eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter zur Seite gestellt werden. Sie werden durch den Stiftungsrat auf Zeit bestellt. Wiederbestellung ist möglich. Die Stellvertretungen unterstützen die wissenschaftliche Geschäftsführerin oder den wissenschaftlichen Geschäftsführer und die kaufmännische Geschäftsführerin oder den kaufmännischen Geschäftsführer bei der Leitung der Stiftung. Das Nähere regelt die Satzung.
Die Generaldirektion gibt sich eine Geschäftsordnung, die der Zustimmung des Stiftungsrates bedarf.
Die Generaldirektion ist dienstvorgesetzte Stelle des Personals der Stiftung. Sie trifft die dienst- und arbeitsrechtlichen Entscheidungen. Das Nähere regelt…
Die Direktorin oder der Direktor wird vom Stiftungsrat bestellt. Sie oder er leitet die Stiftung und vertritt sie nach außen. Ihr oder ihm wird eine…
Die Stiftung unterhält an ihrem Sitz eine Geschäftsstelle, die von der Geschäftsführerin oder dem Geschäftsführer geleitet wird. Sie unterstützt die Erledigung…
Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer führt die Geschäfte der Stiftung, soweit sie nach dem Gesetz oder der Satzung nicht von einem anderen Organ zu…
Die laufenden Geschäfte der Stiftung gelten als auf die Geschäftsführung übertragen, soweit sich der Stiftungsrat nicht für einen bestimmten Kreis von…
Die Generalsekretärin oder der Generalsekretär führt die laufenden Geschäfte der Stiftung, bereitet die Beschlüsse des Stiftungsrates, auch in seiner…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.