Gesetze
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Der wissenschaftliche Beirat besteht aus mindestens sechs und höchstens zwölf international angesehenen, im Berufsleben stehenden externen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern oder anderen Sachverständigen auf dem Forschungsgebiet der Stiftung, auch aus dem Ausland.
Er berät die Organe der Stiftung in wissenschaftlichen und programmatischen Fragen und begleitet, fördert und bewertet dadurch die Forschungstätigkeit der Stiftung. Das Nähere regelt die Satzung.
Der Wissenschaftliche Beirat berät den Vorstand des Deutschen Wetterdienstes in wichtigen Angelegenheiten der Forschung, die der Deutsche Wetterdienst im Rahmen…
Dem wissenschaftlichen Beirat gehören sechs unabhängige Sachverständige an. Die Mitglieder des wissenschaftlichen Beirats nehmen ihre Aufgaben ehrenamtlich…
Der Wissenschaftliche Beirat berät die Organe der Stiftung in wissenschaftlichen und programmatischen Fragen und begleitet, fördert und bewertet dadurch die…
Jeder Wissenschaftliche Beirat berät in wissenschaftlichen Fragen das Institut, für das er berufen worden ist, und den Stiftungsrat in Angelegenheiten dieses…
Der Wissenschaftliche Beirat berät das Kuratorium und das Präsidium oder die Präsidentin/den Präsidenten. Er soll dazu beitragen, dass die Stiftung die…
die oder der Vorsitzende des Wissenschaftlichen Beirats oder eine vom Wissenschaftlichen Beirat benannte Vertreterin beziehungsweise ein vom Wissenschaftlichen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.