Gesetze
Gesetz wird geladen …
Über jeden Prüfling ist eine Prüfungsniederschrift zu erstellen (Anlage 2).
Dem Prüfling ist das Gesamtergebnis der Prüfung unmittelbar nach seiner Feststellung schriftlich mitzuteilen.
Der Ausbildungsstelle werden die Ergebnisse der Abschlussprüfung übermittelt.
Der Prüfling kann nach Abschluss des Prüfungsverfahrens innerhalb eines Jahres Einsicht in seine Prüfungsarbeiten und ihre Bewertung nehmen.
Dem Prüfling soll unmittelbar nach Feststellung des Gesamtergebnisses der Abschlussprüfung mitgeteilt werden, ob und mit welcher Note er die Abschlussprüfung…
Dem Prüfling ist das Gesamtergebnis der Prüfung unmittelbar nach seiner Feststellung schriftlich mitzuteilen.
Dem Prüfling soll unmittelbar nach Feststellung des Gesamtergebnisses der Prüfung mitgeteilt werden, ob er die Prüfung bestanden hat. Hierüber erhält der…
Dem Prüfling soll unmittelbar nach Feststellung des Gesamtergebnisses der Prüfung mitgeteilt werden, ob er die Prüfung „bestanden“ oder „nicht bestanden“ hat.…
Dem Prüfling soll unmittelbar nach Feststellung des Gesamtergebnisses mitgeteilt werden, ob er die Prüfung „bestanden“ oder „nicht bestanden“ hat. Die…
Dem Prüfling soll unmittelbar nach Feststellung des Gesamtergebnisses der Prüfung mitgeteilt werden, ob er die Prüfung „bestanden“ oder „nicht bestanden“ hat.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.