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Über das Ergebnis der bestandenen Prüfung erhält der Prüfling ein Zeugnis (Anlage 3) mit folgendem Inhalt: - die Bezeichnung „Prüfungszeugnis nach § 37 Absatz 2 Berufsbildungsgesetz“ in der jeweils geltenden Fassung, - die Personalien des Prüflings (Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort) - die Ausbildungsstelle - die Bezeichnung des Ausbildungsberufs und der Fachrichtung - die Gesamtpunktzahl - das Datum des Bestehens der Prüfung und - die Unterschrift des Vorsitzes des Prüfungsausschusses mit Siegel
Der Prüfling erhält außerdem eine Bescheinigung mit den Ergebnissen der einzelnen Prüfungsleistungen (Anlage 4).
Über das Ergebnis der bestandenen Prüfung erhält der Prüfling ein Zeugnis (Anlage 3) mit folgendem Inhalt: - die Bezeichnung „Prüfungszeugnis nach § 37 Absatz 2…
Über das Ergebnis der bestandenen Prüfung erhält der Prüfling ein Prüfungszeugnis nach dem Muster der Anlage 8.
Über die bestandene Prüfung erhält der Prüfling ein Zeugnis.
Über die Prüfung erhält der Prüfling von der zuständigen Stelle ein Zeugnis. Ausbildenden werden auf deren Verlangen die Ergebnisse der Abschlussprüfung ihrer…
Über die bestandene Prüfung erhält der Prüfling ein Zeugnis nach dem Muster der Anlage 2.
Über die Teilnahme an der Zwischenprüfung erhalten die Prüflinge von der zuständigen Stelle eine Bescheinigung nach Anlage 1, über die bestandene…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.