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Die Bezirksbrandmeisterinnen oder Bezirksbrandmeister erhalten eine Aufwandsentschädigung von 850 Euro monatlich und eine Reisekostenpauschale von 193 Euro monatlich. Die stellvertretenden Bezirksbrandmeisterinnen oder die stellvertretenden Bezirksbrandmeister erhalten jeweils 50 Prozent der in Satz 1 genannten Beträge.
Falls ein Dienstzimmer, der Schreibdienst und der laufende Geschäftsbedarf amtlich nicht zur Verfügung gestellt werden, ist der angemessene Aufwand in der nachgewiesenen Höhe, höchstens jedoch ein Betrag von 138 Euro monatlich, zu erstatten.
Bezirksbrandmeisterin, Bezirksbrandmeister, ehrenamtliche Kreisbrandmeisterin, ehrenamtlicher Kreisbrandmeister sowie ihre Stellvertreterinnen und…
Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 287,20 Euro. Sofern diese Mitglieder eines Rates sind, wird die…
Im Falle der Absätze 1 und 2 wird bei Zahlung der monatlichen Teilpauschale diese zuzüglich eines Sitzungsgeldes in Höhe von 28,20 Euro gezahlt. Sitzungsgelder…
Die oder der Vorsitzende erhält als Aufwandsentschädigung für jedes Verfahren einen Pauschalbetrag in Höhe von 800 Euro. Sachaufwendungen sind gesondert zu…
Die Aufwandsentschädigung beträgt für ganz von ihrer dienstlichen Tätigkeit freigestellte Mitglieder von Personalräten, Gesamtpersonalräten,…
Die oder der Vorsitzende erhält als Aufwandsentschädigung für jedes Verfahren einen Pauschalbetrag in Höhe von 800 Euro. Sachaufwendungen sind gesondert zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.