§ 16 Abs. 3 LVerbO NRWLandschaftsverbandsordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
Die Aufwandsentschädigung gemäß Absatz 2 Nummer 3 wird als monatliche Pauschale gezahlt. Die Landschaftsversammlung kann durch Satzung beschließen, dass
§ 1 Abs. 2 SächsVerfGHAufwEntschVOVerordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Aufwandsentschädigung der Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes des Freistaat Sachsen
Die stellvertretenden Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes erhalten eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 1 022,58 EUR für jeden Kalendermonat, in dem sie…
§ 1 Abs. 3 EntschVO NRWVerordnung über die Entschädigung der Mitglieder kommunaler Vertretungen und derer Ausschüsse im Land Nordrhein-Westfalen
Die Aufwandsentschädigung für Mitglieder kommunaler Vertretungen kann als monatliche Pauschale (Vollpauschale) oder als monatliche Teilpauschale (Teilpauschale)…