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Auf Seeschiffen, die an einem Liegeplatz in Häfen in Nordrhein-Westfalen festmachen, dürfen nur Schiffskraftstoffe verwendet werden, deren Gehalt an Schwefelverbindungen, berechnet als Schwefel, 0,10 Massenhundertteile nicht überschreitet. Falls eine Umstellung der Kraftstoffzufuhr erforderlich ist, hat diese so schnell wie möglich zu erfolgen und muss spätestens zwei Stunden nach der Ankunft am Liegeplatz abgeschlossen sein. Ab diesem Zeitpunkt bis 30 Minuten vor dem Verlassen des Liegeplatzes darf sich nur noch der zugelassene Schiffskraftstoff im Verbrennungsprozess befinden. Der Zeitpunkt des Abschlusses der Umstellung der Kraftstoffzufuhr ist im Schiffstagebuch zu dokumentieren.
Absatz 1 gilt nicht für Seeschiffe,
die sich nach den veröffentlichten Fahrplänen voraussichtlich weniger als zwei Stunden am Liegeplatz befinden,
die an einem Liegeplatz im Hafen alle Motoren abschalten und landseitige Elektrizität nutzen oder
für die die Anwendung eines emissionsmindernden Verfahrens im Sinne des Artikels 8 der Richtlinie (EU) 2016/802 gestattet oder ein Versuch mit einem emissionsmindernden Verfahren im Sinne des Artikels 9 der Richtlinie (EU) 2016/802 genehmigt ist.
Die zuständige Behörde ist befugt, die Eintragung gemäß Absatz 1 Satz 4 und die Tanklieferscheine zu kontrollieren. Die gültige Erlaubnis eines emissionsmindernden Verfahrens gemäß Absatz 2 Nummer 3 ist der zuständigen Behörde auf Aufforderung unverzüglich vorzulegen. Auf Anweisung der zuständigen Behörde hat die Schiffsführerin, der Schiffsführer oder die oder der sonst für den Schiffsbetrieb Verantwortliche dafür Sorge zu tragen, dass eine Probe des im Hafen verwendeten Schiffskraftstoffes genommen und ihr ausgehändigt wird. Die zuständige Behörde ist befugt, die Probenahme zu beaufsichtigen.
Kommentierung und frühere Fassungen sind noch nicht im Bestand.
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Schiffskraftstoffe, deren Schwefelgehalt 3,50 Massenhundertteile überschreitet, in ihrem Hoheitsgebiet nicht verwendet…
sie stellen sicher, dass Abhilfemaßnahmen ergriffen werden, damit etwaige den Vorschriften nicht entsprechende Schiffskraftstoffe den Vorschriften angepasst…
für Schiffe, die sich nach den veröffentlichten Fahrplänen voraussichtlich weniger als zwei Stunden am Liegeplatz befinden;
Fahrgastschiffe werden größtenteils in Häfen oder nahe der Küste eingesetzt und haben erhebliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt. Zur…
Schwefelgrenzwerte für Schiffskraftstoffe gemäß den Artikeln 6 und 7 der vorliegenden Richtlinie sowie Regel 14 Nummern 1 und 4 von Anlage VI zum…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass der höchstzulässige Schwefelgehalt von Gasölen, die zur Verwendung für mobile Maschinen und Geräte einschließlich…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.