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Die Ausgleichsmaßnahmen werden in deutscher Sprache durchgeführt. Die antragstellende Person soll zu Beginn der Ausgleichsmaßnahme über deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift verfügen, soweit sie zur erfolgreichen Durchführung der Ausgleichsmaßnahme erforderlich sind. Das Nähere regeln die Hochschulen, die die Ausgleichsmaßnahmen anbieten.
Voraussetzung für die Teilnahme an einer Ausgleichsmaßnahme ist, dass die Antragstellerin beziehungsweise der Antragsteller über deutsche Sprachkenntnisse in…
Die Überprüfung der Kenntnisse der deutschen Sprache ist nicht Gegenstand der Gleichstellung. Für die Teilnahme an einer Ausgleichsmaßnahme wird jedoch…
Die für die Ausübung des Berufes erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse sind für den Zugang zur Berufsausübung nachzuweisen, sofern Deutsch nicht die…
Die Eignungsprüfung erfolgt in deutscher Sprache. Sie kann mündlich und/oder schriftlich erfolgen. Mindestens eine Prüferin oder ein Prüfer muss der…
Bei der Ausgestaltung der Ausgleichsmaßnahmen werden die vorhandenen Berufsqualifikationen der antragstellenden Person berücksichtigt. Der Inhalt der…
Personen, deren Berufsqualifikation anerkannt wird, müssen über die Sprachkenntnisse verfügen, die für die Ausübung ihrer Berufstätigkeit im…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.