Gesetze
Gesetz wird geladen …
Höhere Verwaltungsbehörden im Sinne der Verordnung zur Sicherstellung des Eisenbahnverkehrs vom 9. September 1976 (BGBl. I S. 2730) in der jeweils geltenden Fassung sind die Bezirksregierungen.
Höhere Verwaltungsbehörden und höhere Verkehrsbehörden im Sinne der Verordnung zur Sicherstellung des Straßenverkehrs vom 23. September 1980 (BGBl. I S. 1795)…
Höhere Verkehrsbehörden und höhere Verwaltungsbehörden im Sinne der Verkehrssicherstellungsgesetz-Zuständigkeitsverordnung sind die Bezirksregierungen.
Höhere Verwaltungsbehörden im Sinne des § 44 Absatz 1 Satz 2, Absatz 3 Satz 1 und Absatz 3a der Straßenverkehrs-Ordnung sind die Bezirksregierungen.
Höhere Verwaltungsbehörden im Sinne des § 70 Absatz 1 Nummer 1 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung sind die Bezirksregierungen.
Höhere Verwaltungsbehörden im Sinne des § 2 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe c der Verordnung zur Sicherstellung des Luftverkehrs vom 28. Dezember 1979 (BGBl. I S.…
Zuständige Verwaltungsbehörde im Sinne des § 29 Nr. 2 des Verkehrssicherstellungsgesetzes ist das Eisenbahn-Bundesamt, hinsichtlich des Kraftfahrzeugverkehrs…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.