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Höhere Verkehrsbehörden und höhere Verwaltungsbehörden im Sinne der Verkehrssicherstellungsgesetz-Zuständigkeitsverordnung sind die Bezirksregierungen.
Höhere Verwaltungsbehörden und höhere Verkehrsbehörden im Sinne der Verordnung zur Sicherstellung des Straßenverkehrs vom 23. September 1980 (BGBl. I S. 1795)…
Höhere Verwaltungsbehörden im Sinne des § 44 Absatz 1 Satz 2, Absatz 3 Satz 1 und Absatz 3a der Straßenverkehrs-Ordnung sind die Bezirksregierungen.
Höhere Verwaltungsbehörden im Sinne des § 70 Absatz 1 Nummer 1 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung sind die Bezirksregierungen.
Höhere Verwaltungsbehörden im Sinne der Verordnung zur Sicherstellung des Eisenbahnverkehrs vom 9. September 1976 (BGBl. I S. 2730) in der jeweils geltenden…
Höhere Verwaltungsbehörde im Sinne des Baugesetzbuches (BauGB) ist die Bezirksregierung.
Höhere Verwaltungsbehörde und Anhörungsbehörde für Bundesstraßen im Sinne des Bundesfernstraßengesetzes ist die Bezirksregierung. Berührt ein Vorhaben die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.