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Die Prüfung der Bergreferendarinnen und Bergreferendare wird vor dem gemeinsamen Prüfungsausschuss für den höheren Staatsdienst im Bergfach abgelegt, der nach dem Verwaltungsabkommen über einen gemeinsamen Prüfungsausschuss für den höheren Staatsdienst im Bergfach vom 10. Januar 1955 (Ministerialblatt des Bundesministeriums für Wirtschaft, S. 51), das zuletzt durch das Verwaltungsabkommen vom 28. Februar und 24. Juni 1996 (BAnz. S. 8629) geändert worden ist, gebildet wird.
Die Prüfung der Bergvermessungsreferendarinnen und Bergvermessungsreferendare wird vor dem gemeinsamen Prüfungsausschuss für den höheren Staatsdienst im Markscheidefach abgelegt, der auf Grund des Verwaltungsabkommens über die einheitliche Ausbildung und Prüfung für den höheren Staatsdienst im Markscheidefach vom 23.Oktober 1998 (Amtsblatt des Landes Brandenburg ABl., Nr. 46, S. 946) gebildet wurde.
Die Große Staatsprüfung im Bergfach wird vor dem gemeinsamen Prüfungsausschuss für den höheren Staatsdienst im Bergfach nach der Verwaltungsvereinbarung über…
Die Bergreferendarinnen und Bergreferendare haben in der häuslichen Prüfungsarbeit ein Thema aus der bergbehördlichen Praxis zu behandeln. Die…
Für Vorbereitungsdienstverhältnisse, die bis zum Inkrafttreten dieser Verordnung begonnen worden sind, sind die Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für…
Die große Staatsprüfung wird vor dem gemeinsamen Prüfungsausschuss für den höheren Forstdienst beim Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau und Forsten des…
Die Ausbildung und Prüfung der vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung eingestellten Referendarinnen und Referendare nach den in § 1 Absatz 1 genannten…
die Bergvermessungsreferendarin oder der Bergvermessungsreferendar die Befähigung für den Staatsdienst in der Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt im…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.