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Die Große Staatsprüfung im Bergfach wird vor dem gemeinsamen Prüfungsausschuss für den höheren Staatsdienst im Bergfach nach der Verwaltungsvereinbarung über einen gemeinsamen Prüfungsausschuss für den höheren Staatsdienst im Bergfach vom 10. Januar 1955 (BWMBl. S. 51), zuletzt geändert durch Verwaltungsabkommen vom 28. Februar 1996, 24. Juni 1996 (BAnz. S. 8629, 10344), abgelegt (Anhang 1).
Die Große Staatsprüfung im Markscheidefach wird vor dem gemeinsamen Prüfungsausschuss für den höheren Staatsdienst im Markscheidefach nach dem Verwaltungsabkommen über die einheitliche Ausbildung und Prüfung für den höheren Staatsdienst im Markscheidefach in der Fassung vom 11. Mai 1998, abgelegt (Anhang 2).