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Bewerberinnen und Bewerber sollen an einem von der Hochschule angebotenen Beratungsgespräch teilnehmen. Hierdurch soll ermittelt werden, ob den Bewerberinnen und Bewerbern für den angestrebten Studiengang erforderliches fachliches oder methodisches Vorwissen fehlt. Das Beratungsgespräch soll auch im Sinne einer Studienerfolgsprognose über Möglichkeiten informieren, wie fehlendes Vorwissen ausgeglichen werden kann.
Die Hochschule bietet allen Bewerberinnen und Bewerbern, die keine Zugangsprüfung ablegen, einen Test an, in dem vor Beginn des Studiums die Eignung für den angestrebten Studiengang getestet wird. Die Teilnahme ist freiwillig. Das Testergebnis hat keinen Einfluss auf den Zugang zum Studium.
Die Hochschule kann besondere Angebote zum Ausgleich des fehlenden fachlichen oder methodischen Vorwissens bereitstellen.
Zur Verbesserung des Studienerfolgs und des Übergangs zwischen Schule und Hochschule kann die Hochschule in der Einschreibungsordnung bestimmen, dass…
Durch die Zugangsprüfung wird festgestellt, ob die Bewerberinnen und Bewerber die fachlichen und methodischen Voraussetzungen für das Studium des angestrebten…
In Studiengängen, die nicht zulassungsbeschränkt sind, können die Bewerberinnen und Bewerber alternativ zu der Teilnahme an einer Zugangsprüfung nach Absatz 1…
Die Hochschulzugangsprüfung besteht aus einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung. Sie umfasst nach näherer Festlegung durch die Absätze 2 und 4 die…
Die Eignungsprüfung dient der Feststellung, ob der Bewerber oder die Bewerberin die für den gewählten Studiengang erforderliche Vorbildung und…
Die Eignungsprüfung dient der Feststellung, ob der Bewerber oder die Bewerberin die für den gewählten Studiengang erforderliche Vorbildung und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.