Gesetze
Gesetz wird geladen …
Der Wechsel der Hochschule zur Fortsetzung des Studiums im gleichen oder in einem fachlich verwandten Studiengang ist für die in §§ 2 und 3 genannten Personen zulässig. Das Gleiche gilt für Studierende gemäß § 4 Absatz 2 während des Probestudiums unter der Bedingung, dass der Studiengang auch an der aufnehmenden Hochschule nicht zulassungsbeschränkt ist. Andernfalls ist eine Zugangsprüfung abzulegen.
Für Studierende nach § 4 Absatz 1, deren Zugangsprüfung nicht nach § 6 Absatz 4 Satz 2 anerkannt wird, ist der Wechsel nach zwei Semestern erfolgreichen Studiums möglich. § 5 Absatz 2 Satz 2 gilt entsprechend. Die Hochschule kann diese Erfordernisse für Studierende, die einen Umstand im Sinne des § 5 Absatz 3 Satz 2 erfüllen, durch Ordnung entsprechend anpassen.
Die abgebende Hochschule stellt eine Bescheinigung über die erbrachten Leistungen aus.
Studierende, die in einem anderen Bundesland das Studium als in der beruflichen Bildung Qualifizierte aufgenommen haben und nicht bereits nach Absatz 1 oder 2 zugangsberechtigt wären, können ihr Studium im gleichen oder in einem fachlich verwandten Studiengang an einer nordrhein-westfälischen Hochschule fortsetzen, wenn ihnen die abgebende Hochschule bescheinigt, dass sie zwei Semester lang erfolgreich studiert haben.
Studierende, die eine Zugangsberechtigung nach § 2 besitzen, können nach Erbringung der bis einschließlich zum vierten Fachsemester in den Studien- und…
Die Prüfungsordnungen können bestimmen, dass von den Zugangsvoraussetzungen nach den Absätzen 1 bis 5 und 7 ganz oder teilweise abgesehen werden kann, wenn…
Studierende eines Bachelorstudiengangs, die keine Qualifikation für das Studium an einer Hochschule in Nordrhein-Westfalen haben, jedoch an einer Hochschule in…
Nach Maßgabe von Hochschulordnungen hat Zugang zu einem Hochschulstudium, wer nicht über die Zugangsvoraussetzungen nach den Absätzen 1 bis 4 verfügt, aber nach…
Die Zulassung von Studienbewerberinnen und Studienbewerbern, die ein zeitlich begrenztes Studium ohne abschließende Prüfung durchführen wollen, kann von der…
Die Hochschulen können Studienbewerberinnen und Studienbewerbern, die nach dem erfolgreichen Besuch einer Bildungseinrichtung im Ausland dort zum Studium…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.