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Die Bewerbung ist unter Angabe des Studiengangs schriftlich an die Hochschule zu richten. Die erforderlichen Nachweise und eine Darstellung der wesentlichen Inhalte der Ausbildung und der Berufstätigkeit sind auf Verlangen der Hochschule beizufügen.
Mit Ausnahme der Bewerberinnen und Bewerber, die eine Zugangsprüfung ablegen, gelten die für Bewerberinnen und Bewerber mit Hochschulreife geltenden Fristen, sofern die Hochschule keine abweichende Regelung trifft.
Die Bewerbungsfrist für die Teilnahme an der Zugangsprüfung für das Wintersemester endet am 1. April und für das Sommersemester am 1. Oktober. Die Hochschule kann diese Frist verlängern.
berücksichtigt werden (Ausschlussfristen); Ergebnisse von Kriterien, die für eine Bewerbung zu einem Wintersemester erst nach dem 15. Juni feststehen, können…
Bewerbungen für den Anpassungslehrgang sind in der Regel bis zum 28. Februar oder 31. August eines Jahres an die Anerkennungsbehörde zu richten. Bewerbungen für…
1Für die Bewerbung im Zentralen Vergabeverfahren ist eine Registrierung nach § 4 erforderlich. 2Der Zulassungsantrag muss bei der Stiftung eingegangen sein…
Der Antrag auf Zuweisung eines Studienplatzes ist mit den erforderlichen Unterlagen an die Hochschule zu richten. Der Zulassungsantrag muss für das…
1Der Zulassungsantrag ist an die Hochschule zu richten. 2Er muss bei der Hochschule eingegangen sein (Ausschlussfristen). 3Der Zulassungsantrag gilt nur für die…
bei der Hochschule eingegangen sein (Ausschlussfristen). Ist der Zulassungsantrag fristgerecht gestellt worden, können nachträglich eingereichte Unterlagen
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.