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Ladenstraßen müssen mindestens 5 m breit sein.
Wände und Decken notwendiger Flure für Kundinnen und Kunden müssen
feuerbeständig sein und aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen in Verkaufsstätten ohne selbsttätigen Feuerlöschanlagen oder
mindestens feuerhemmend sein und in den wesentlichen Teilen aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen in Verkaufsstätten mit selbsttätigen Feuerlöschanlagen.
Bodenbeläge in notwendigen Fluren für Kundinnen und Kunden müssen mindestens schwerentflammbar sein.
Notwendige Flure für Kundinnen und Kunden müssen mindestens 2 m breit sein. Es genügt eine Breite von 1,50 m, wenn die Flure für Verkaufsräume bestimmt sind, deren Fläche insgesamt nicht mehr als 500 m² beträgt.
Hauptgänge müssen mindestens 2 m breit sein. Abweichend von Satz 1 genügt für Verkaufsräume, deren Fläche insgesamt nicht mehr als 500 m² beträgt, eine Breite von 1,50 m. Die Hauptgänge müssen auf möglichst kurzem Wege zu Ausgängen ins Freie, zu notwendigen Treppenräumen, zu notwendigen Fluren für Kundinnen und Kunden oder zu Ladenstraßen führen. Verkaufsstände an Hauptgängen müssen unverrückbar sein.
Ladenstraßen, Flure für Kundinnen und Kunden und Hauptgänge dürfen innerhalb der nach den Absätzen 1, 3 und 4 erforderlichen Breiten nicht durch Einbauten, feste Einrichtungen, Waren oder Gegenstände, die der Präsentation dienen, eingeengt sein.
Kommentierung und frühere Fassungen sind noch nicht im Bestand.
Hauptgänge müssen mindestens 2 m breit sein. Sie müssen auf möglichst kurzem Weg zu Ausgängen ins Freie, zu Treppenräumen notwendiger Treppen, zu notwendigen…
die Ladenstraßen eine Breite von mindestens 10 m über eine Länge von mindestens 10 m beiderseits der inneren Brandwände haben und auf dieser Breite durch…
mindestens schwerentflammbaren Baustoffen, soweit sie nicht mindestens feuerhemmend sind, bei erdgeschossigen Verkaufsstätten.
Wandbekleidungen einschließlich der Dämmstoffe und Unterkonstruktionen müssen in Treppenräumen, Treppenraumerweiterungen, notwendigen Fluren und in Ladenstraßen…
gekennzeichnete Gänge mit einer Breite von mindestens 1,20 m haben, die auf möglichst geradem Weg zu entgegengesetzt liegenden Ausgängen der Räume zu…
In Verkaufsstätten müssen Verkaufsräume und sonstige Aufenthaltsräume mit jeweils mehr als 50 m² Grundfläche, Lagerräume mit mehr als 200 m² Grundfläche,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.