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Türen und Tore in raumabschließenden Innenwänden, die feuerbeständig sein müssen, sowie in inneren Brandwänden, müssen mindestens feuerhemmend, rauchdicht und selbstschließend sein.
Türen und Tore in raumabschließenden Innenwänden, die feuerhemmend sein müssen, müssen mindestens rauchdicht und selbstschließend sein.
Türen in Rettungswegen müssen in Fluchtrichtung aufschlagen und dürfen keine Schwellen haben. Während des Aufenthaltes von Personen in der Versammlungsstätte, müssen die Türen der jeweiligen Rettungswege jederzeit von innen leicht und in voller Breite geöffnet werden können.
Schiebetüren sind im Zuge von Rettungswegen unzulässig. Dies gilt nicht für automatische Schiebetüren, die die Rettungswege nicht beeinträchtigen. Pendeltüren müssen in Rettungswegen Vorrichtungen haben, die ein Durchpendeln der Türen verhindern.
Türen, die selbstschließend sein müssen, dürfen offengehalten werden, wenn sie Einrichtungen haben, die bei Raucheinwirkung ein selbsttätiges Schließen der Türen bewirken. Sie müssen auch von Hand geschlossen werden können.
Mechanische Vorrichtungen zur Vereinzelung oder Zählung von Besucherinnen und Besuchern, wie Karusselltüren oder Drehkreuze, sind in Rettungswegen unzulässig. Dies gilt nicht für mechanische Vorrichtungen, die im Gefahrenfall von innen leicht und in voller Breite geöffnet werden können. Abschnitt 3 Besucherplätze und Einrichtungen für Besucherinnen und Besucher von Versammlungsstätten
Türen in Rettungswegen müssen in Fluchtrichtung aufschlagen und dürfen keine Schwellen haben. Während des Aufenthaltes von Personen in der Versammlungsstätte…
Türen, die selbstschließend sein müssen, dürfen offengehalten werden, wenn sie Feststellanlagen haben, die bei Raucheinwirkung ein selbsttätiges Schließen der…
Feuerhemmende, rauchdichte und selbstschließende Türen müssen vorhanden sein in Öffnungen
Türen im Zuge von Rettungswegen dürfen nicht versperrt werden und müssen während der Betriebszeit von innen leicht und in voller Breite zu öffnen sein.
Schiebetüren sind im Zuge von Rettungswegen unzulässig. Dies gilt nicht für selbsttätige Schiebetüren, die die Rettungswege nicht beeinträchtigen. Pendeltüren…
Die Rettungswege müssen frei von Hindernissen sein. Türen im Zuge von Rettungswegen dürfen nicht versperrt werden und müssen jederzeit von innen leicht zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.