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Grundlage der Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrages, insbesondere der individuellen stärkenorientierten ganzheitlichen Förderung eines jeden Kindes ist eine regelmäßige alltagsintegrierte wahrnehmende Beobachtung des Kindes. Diese ist auch auf seine Möglichkeiten und auf die individuelle Vielfalt seiner Handlungen, Vorstellungen, Ideen, Werke und Problemlösungen gerichtet. Die Beobachtung des Kindes bildet die Grundlage für zwei regelmäßige Prozesse:
die Bildungsdokumentation, die den Bildungs- und Lernprozess des Kindes abbildet und auf prozessorientierten Instrumenten beruht, sowie
die Entwicklungsstandserhebung, die den individuellen Entwicklungsstand des Kindes mit standardisierten Verfahren feststellt.
Die Bildungsdokumentation und Entwicklungsstandserhebung setzen die Zustimmung der Eltern in Textform voraus. Das Nähere zum Verfahren und zur Ausgestaltung der Bildungsdokumentation und Entwicklungsstandserhebung regelt die Oberste Landesjugendbehörde durch Rechtsverordnung.
Die Bildungsdokumentation und die Ergebnisse der Entwicklungsstandserhebung sind auch Gegenstand von Entwicklungsgesprächen mit den Eltern. Wenn die Eltern in zeitlicher Nähe zur Informationsweitergabe in Textform zugestimmt haben, wird sie den Grundschulen zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt und von den Lehrkräften des Primarbereichs in die weitere individuelle Förderung einbezogen. Die Eltern sind dabei darauf hinzuweisen, dass sie ihre Einwilligung zur Weiterleitung beider Dokumentationen an eine Grundschule datenschutzrechtlich jederzeit widerrufen können. Endet die Betreuung des Kindes, werden die Bildungsdokumentation und die Entwicklungsstandserhebung den Eltern ausgehändigt.
Lehrerinnen und Lehrer informieren die Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern über die individuelle Lern- und Leistungsentwicklung und beraten sie. Ihnen…
Die sprachliche Entwicklung ist im Rahmen der Entwicklungs- standserhebung regelmäßig zu beobachten und zu dokumentieren. Ergebnisse dieser Erhebung sind…
das Nähere zum Verfahren und zur Ausgestaltung der Bildungsdokumentation und zur Entwicklungsstandserhebung, insbesondere der Erhebung des…
Die Förderdokumentation (Förderpläne, Protokolle der Klassenkonferenzen beziehungsweise der Jahrgangskonferenzen, alle schulischen Gutachten sowie…
Zur Durchführung der Feststellung des Sprachstandes nach § 36 Absatz 2 des Schulgesetzes NRW vom 15. Februar 2005 (GV. NRW. S. 102) in der jeweils geltenden…
Die Schulaufsichtsbehörde gibt den Eltern Einsicht in das Gutachten sowie die Unterlagen, auf denen es beruht.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.