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Zur Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrages gehört die kontinuierliche Förderung der sprachlichen Entwicklung. Sprachbildung ist ein alltagsintegrierter, wesentlicher Bestandteil der frühkindlichen Bildung. Sprache ist schon in den ersten Lebensjahren das wichtigste Denk- und Verständigungswerkzeug.
Die sprachliche Entwicklung ist im Rahmen der Entwicklungs- standserhebung regelmäßig zu beobachten und zu dokumentieren. Ergebnisse dieser Erhebung sind auszuwerten und in gezielte alltagsintegrierte Sprachbildungsangebote für alle Kinder sowie, bei festgestelltem Förderbedarf, in eine individuelle Sprachförderplanung zu überführen. Diese Planung ist regelmäßig zu überprüfen und an die Sprachentwicklung des Kindes anzupassen. Das Nähere zum Verfahren und zur Ausgestaltung der Erhebung des kindlichen Sprachentwicklungsstandes regelt die Oberste Landesjugendbehörde durch Rechtsverordnung.
Die pädagogische Konzeption nach § 17 muss Ausführungen zur alltagsintegrierten kontinuierlichen Begleitung und Förderung der sprachlichen Bildung der Kinder und zur gezielten individuellen Sprachförderung enthalten.
Die Mehrsprachigkeit von Kindern ist als Kompetenz anzuerkennen und zu fördern. Sie kann auch durch die Förderung in bilingualen Kindertageseinrichtungen oder bilingualer Kindertagespflege unterstützt werden. Die Sprachentwicklung soll im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten auch in anderen Familiensprachen beobachtet und gefördert werden.
In den pädagogischen Konzeptionen der Tageseinrichtungen soll dargestellt werden, wie auf der Grundlage der Sprachentwicklungsstandserhebung Maßnahmen der Sprachförderung geplant, umgesetzt und evaluiert werden, um eine wirksame Förderung sicherzustellen. Außerdem sollen die Aufgaben der pädagogischen Fachkräfte im Rahmen einer qualitativ hochwertigen Interaktionsbegleitung und sprachlichen Lernanregung der Kinder aufgeführt werden. Der Träger der Tageseinrichtung muss im Rahmen einer kontinuierlichen Qualitätsentwicklung und Personalqualifizierung dafür Sorge tragen, dass die alltagsintegrierte Sprachbildung aller Kinder und die Förderung der Kinder mit sprachlichem Unterstützungsbedarf verbindlich sichergestellt werden.
Das Schulamt stellt zwei Jahre vor der Einschulung fest, ob die Sprachentwicklung der Kinder altersgemäß ist und ob sie die deutsche Sprache hinreichend…
die sprachliche Bildung von Kindern in Kindertagesbetreuung, insbesondere von Kindern in herausfordernden Lebenslagen, fördern oder
Ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt Sprache besteht, wenn der Gebrauch der Sprache nachhaltig gestört und mit erheblichem…
für durchgängige Sprachbildung, Sprachförderung sowie interkulturelle Schul- und Unterrichtsentwicklung zur Integration durch Bildung, zur Förderung von…
Zur Sicherung und Weiterentwicklung der pädagogischen Arbeit in den Kindertageseinrichtungen ist eine kontinuierliche Evaluation erforderlich. Dafür sollen von…
Die Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege bieten auf Basis der Eigenaktivität des Kindes und orientiert an seinem Alltag vielfältige…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.