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Die Stiftung besitzt das Recht, Beamtinnen und Beamte zu haben. Oberste Dienstbehörde ist das Kuratorium. Dienstvorgesetzte Stelle ist während seiner Amtsdauer das Präsidium, danach die Präsidentin oder der Präsident; diese Stelle ist auch dienstvorgesetzte Stelle im Sinne von § 80 des Landesdisziplinargesetzes vom 16. November 2004, das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. November 2018 (GV. NRW. S. 592) geändert worden ist.
Dienstvorgesetzter der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Stiftung ist die oder der Vorsitzende des Vorstands. Auf sie sind die für die Arbeitnehmerinnen…
Die Stiftung beschäftigt in der Regel Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen. Auf deren Arbeitsverhältnisse sind die für die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen des…
Die Stiftung beschäftigt in der Regel Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Auf deren Arbeitsverhältnisse sind die für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des…
1Dienstvorgesetzte oder Dienstvorgesetzter der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Stiftung ist die oder der Vorsitzende des Vorstands. 2Auf sie sind die für…
Auf die Arbeitsverhältnisse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Stiftung sind die für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Bundes jeweils geltenden…
Auf das Personal der Stiftung finden die für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Sitzlandes jeweils geltenden Tarifverträge und sonstigen Bestimmungen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.