Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die zuständigen Behörden sind zur elektronischen Abwicklung der im Portal bereitgestellten wirtschaftsbezogenen Verwaltungsleistungen verpflichtet, die der Nutzer über das Portal einleitet oder anfordert.
Die Behörden müssen die für die Abwicklung erforderlichen technischen und organisatorischen Voraussetzungen einrichten und unterhalten. Sie sollen der effizienten Verfahrensgestaltung dienende technische Einrichtungen, technische Kommunikationsstandards und Möglichkeiten zur medienbruchfreien Datenübermittlung nutzen.
Die zuständige Behörde gewährt dem Einheitlichen Ansprechpartner Einsicht in die das Verfahren betreffende Akte, wenn dies zur Erfüllung seiner gesetzlichen Pflichten erforderlich ist.
Die zuständigen Behörden stellen der Behörde auf Verlangen alle Informationen in vorgegebenen Formaten zur Verfügung, die sie zur Wahrnehmung der ihr durch…
Die Behörden sorgen für die Bereitstellung ihrer für die Verfahrensabwicklung erforderlichen aktuellen Behördeninformationen. Dies umfasst insbesondere Kontakt-…
Die Behörde soll über öffentlich zugängliche Netze in allgemein verständlicher Sprache über die von ihr auf elektronischem Weg angebotenen Dienstleistungen,…
Die einheitliche Stelle und die zuständigen Behörden wirken gemeinsam auf eine ordnungsgemäße und zügige Verfahrensabwicklung hin; die Pflicht zur Unterstützung…
Die Behörden können zur Beteiligung der Öffentlichkeit elektronische Informationstechnologien nutzen. Insbesondere können sie Möglichkeiten zur…
Der Vorhabenträger hat gegenüber der zuständigen Behörde die zur Durchführung dieses Gesetzes erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Einsichtnahme in seine…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.