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Zum Zwecke der Einlasskontrolle und der Speicherung der vom Spiel ausgeschlossenen Personen hat die Konzessionsinhaberin oder der Konzessionsinhaber nach § 9 Absatz 1 des Spielbankgesetzes NRW eine Besucherdatei zu führen, in der folgende personenbezogene Daten, die zur Identitätsfeststellung erforderlich sind, gespeichert werden:
Familiennamen, Vornamen,
Geburtsdatum, Geburtsort,
Staatsangehörigkeit,
Anschrift,
Art, Nummer und ausstellende Behörde des amtlichen Ausweises und
falls vorhanden, den Beginn und das Ende von Sperren.
Zusätzlich werden die Daten des Satz 1 Nummer 1 bis 4 der vom Spiel nach § 9 Absatz 3 Satz 1 Nummern 1 bis 5 des Spielbankgesetzes NRW ausgeschlossenen Personen in der Besucherdatei gespeichert.
Bei der erstmaligen Anmeldung und bei neu vorgelegten Identifikationspapieren hat die Konzessionsinhaberin oder der Konzessionsinhaber von dem im Rahmen der Anmeldung nach § 1 Absatz 2 vorgelegten Identifikationspapier eine Kopie oder einen Scan erstellen zu lassen und in der Besucherdatei zu hinterlegen. Bei jedem Besuch muss zur Identifizierung ein Abgleich der Person mit dem Foto der gespeicherten Kopie oder des Scans erfolgen.
Die Daten in der Besucherdatei sind nach Ablauf der auf den letzten Besuch der betreffenden Person folgenden fünf Kalenderjahre zu löschen, es sei denn, die weitere Speicherung der Daten ist im Einzelfall erforderlich oder durch besondere gesetzliche Regelungen vorgesehen.
Die Datei ist vor dem Zugriff und der Einsichtnahme durch Unbefugte zu schützen.
ein Identitätsnachweis,
Die Durchsetzung der Verbote nach den Absätzen 2 und 3 ist durch geeignete Maßnahmen, beispielsweise durch eine automatisierte Kontrolle des Ausweises oder eine…
wie die Datenerfassung zu erfolgen hat, welche Daten in der Besucherdatei zu speichern sind und wann sie zu löschen sind,
ein Identitätsnachweis,
die in Nummern 1 und 2 genannten Daten und weitere Daten aus Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und 2, soweit dies für Rückfragen bei den betreffenden Personen…
Aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung der Anstalt kann die Zulassung einer Person zum Besuch von ihrer Durchsuchung oder einer Sicherheitsanfrage nach § 21…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.