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Die Landesregierung führt ein Klimaschutzaudit durch.
Das Klimaschutzaudit dient der Planung, Umsetzung, Überprüfung und Fortentwicklung von wirksamen Strategien und Maßnahmen im Sinne von § 4 Absatz 2 bis 4 und 6 zur Erreichung der Klimaschutzziele nach § 3 sowie der Modernisierung aller klimarelevanten Sektoren.
Das Klimaschutzaudit erfasst Klimaschutzstrategien und -maßnahmen der Landesregierung. Es überprüft diese auf Effizienz und Wirksamkeit. Zudem gibt es Hinweise zur Entwicklung und Modifikation von Maßnahmen in den klimarelevanten Sektoren Energiewirtschaft, Industrie, Verkehr, Gebäude sowie Land- und Forstwirtschaft.
Die für die klimarelevanten Sektoren jeweils fachlich zuständigen Ressorts entwickeln in Eigenverantwortlichkeit die für die notwendige Treibhausgasminderung in den jeweiligen Sektoren geeigneten Strategien und Maßnahmen und setzen diese um. Entsprechende Strategien und Maßnahmen werden für die Berücksichtigung im Rahmen des Klimaschutzaudits gemeldet.
Berichte zum Klimaschutzaudit sollen veröffentlicht werden.
„Energieaudit“ ein systematisches Verfahren zur Erlangung ausreichender Informationen über das Energieverbrauchsprofil eines Gebäudes oder einer Gebäudegruppe,…
Maßnahmen der Landesregierung im Sinne der Absätze 2 bis 4 sollen insbesondere in folgenden Sektoren entwickelt und umgesetzt werden:
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima hat auf dem Gebiet des Klimaschutzes insbesondere folgende Aufgaben:
Der Beirat berät bei der Umsetzung der Ziele nach § 4 und unterbreitet auf Basis der Monitoringberichte nach § 7 Absatz 2 Vorschläge zur Weiterentwicklung…
Das für Klimaschutz zuständige Ministerium setzt einen Beirat ein, der die Klimaschutzpolitik in Nordrhein-Westfalen beratend begleitet. Der Beirat setzt sich…
sonstigen Maßnahmen und Vorhaben der Landesregierung,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.