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Das Land setzt sich zum Ziel, bis zum Jahr 2030 eine bilanziell klimaneutrale Landesverwaltung zu erreichen. Dazu setzen die Ministerien in den Landesbehörden nach den §§ 3, 6 bis 9 des Landesorganisationsgesetzes vom 10. Juli 1962 (GV. NRW. S. 421), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Dezember 2020 (GV. NRW. S. 1238) geändert worden ist, den Einrichtungen des Landes nach § 14 des Landesorganisationsgesetzes inklusive der staatlichen Kunst- und Musikhochschulen, den Landesbetrieben nach § 14a des Landesorganisationsgesetzes, den Sondervermögen sowie den Organen der Rechtspflege Maßnahmen zur Steigerung der Ressourcen- und Energieeffizienz und zur Nutzung von erneuerbaren Energien um. Ausgenommen sind Schulämter, die Direktorinnen und Direktoren von Landwirtschaftskammern und Landschaftsverbänden sowie die Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer der Kreisstellen der Landwirtschaftskammer. Zudem sind bis 2030 alle durch die Landesverwaltung genutzten Fahrzeuge, soweit technisch für den Dienstgebrauch geeignet, auf klimagerechte Antriebe umzustellen. Bis zum Jahr 2030 soll das ermittelte Photovoltaik-Potenzial aller geeigneten durch den Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW betriebenen Bestandsgebäude sukzessive wirtschaftlich erschlossen werden. Bei der Prüfung der Wirtschaftlichkeit soll die gesamte Nutzungsdauer der PV-Anlagen betrachtet werden. Bei Neubauvorhaben und umfassenden Modernisierungen muss die Photovoltaik-Nutzung geprüft und in geeigneten Fällen realisiert werden. Die „Geschäftsstelle Klimaneutrale Landesverwaltung“, die die Umsetzung begleitet, ist in dem für den Bereich Klimaneutrale Landesverwaltung zuständigen Ministerium angesiedelt.
Der Bund setzt sich zum Ziel, die Bundesverwaltung bis zum Jahr 2030 klimaneutral zu organisieren. Zur Verwirklichung dieses Zieles verabschiedet die…
Das Land setzt sich zum Ziel, bis zum Jahr 2035 die Behörden, Hochschulen und sonstigen Landeseinrichtungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit, soweit sie der…
Um die Klimaschutzziele für 2030 und 2040 zu erreichen und insbesondere die Treibhausgasneutralität bis 2045 herzustellen, ist der weitere, verstärkte Ausbau…
Um die Umstellung der Energieversorgung auf erneuerbare Energien voranzutreiben und einen wichtigen Beitrag zu den im Gesetz zur Neufassung des…
Bis zum Jahr 2045 soll ein Gleichgewicht zwischen den anthropogenen Emissionen von Treibhausgasen aus Quellen in Nordrhein-Westfalen und dem Abbau solcher Gase…
Durch die Annahme der Verordnung (EU) 2021/1119 des Europäischen Parlaments und des Rates hat die Union das Ziel, die gesamte Wirtschaft bis spätestens 2050…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.