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Das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima hat auf dem Gebiet des Klimaschutzes insbesondere folgende Aufgaben:
Erhebung und Bereitstellung der für die Aufgaben der öffentlichen Stellen nach diesem Gesetz relevanten Daten, insbesondere zum Ausbaustand der Erneuerbaren Energien in Nordrhein-Westfalen und
jährliche Erfassung, Aktualisierung und Veröffentlichung der Treibhausgasemissionen in Nordrhein-Westfalen.
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima hat auf dem Gebiet des Klimawandels und der Klimafolgenanpassung insbesondere folgende Aufgaben:
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima, im Folgenden Landesamt hat auf dem Gebiet des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Zusammenwirken mit anderen…
Dem Landesamt werden, soweit nicht für einzelne Aufgaben spezielle Zuständigkeitsregelungen dieser Bestimmung vorgehen, aus dem Kreis der dem bisherigen…
Das Landesamt nimmt vorbehaltlich spezieller Aufgabenzuweisungen landesweit bedeutsame fachliche Umwelt-, Naturschutz- und Klimaaufgaben sowie einzelne, damit…
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima ist zuständige Stelle nach § 13a Absatz 4 Satz 2 der Düngeverordnung vom 26. Mai 2017 (BGBl. I S. 1305) in der jeweils…
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima ist zuständige Behörde für die Überwachung der Einhaltung der Grenzwerte nach Anhang V Nummer 2 des in § 1 Satz 3…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.