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Das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima, im Folgenden Landesamt hat auf dem Gebiet des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Zusammenwirken mit anderen für die Ermittlung von Grundlagen des Naturhaushalts zuständigen Stellen des Landes:
die wissenschaftlichen Grundlagen für die Landschaftsplanung zu erarbeiten,
die geschützten Flächen und Landschaftsbestandteile zu erfassen und wissenschaftlich zu betreuen,
den Zustand des Naturhaushalts und seine Veränderungen, die Folge solcher Veränderungen einschließlich des Klimawandels, die Einwirkung auf den Naturhaushalt und die Wirkungen von Umweltschutzmaßnahmen auf den Zustand des Naturhaushalts zu ermitteln, auszuwerten, zu bewerten und mit den anderen Ländern und dem Bund abzustimmen und
die im Naturschutz und in der Landschaftspflege tätigen Dienstkräfte und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schulen und fachlich zu betreuen.
Die oberste Naturschutzbehörde kann dem Landesamt weitere Aufgaben übertragen.
Zur Erfüllung der Aufgaben nach Absatz 1 führt das Landesamt zentrale Datenbanken, insbesondere über
die geschützten Teile von Natur und Landschaft,
den Zustand und die Entwicklung der Biodiversität und
das Schutzgebietssystem Natura 2000.
Die Behörden des Landes Nordrhein-Westfalen sind verpflichtet, zu diesen Zwecken die vorhandenen Daten kostenlos zur Verfügung zu stellen.
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima hat auf dem Gebiet des Klimaschutzes insbesondere folgende Aufgaben:
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima hat auf dem Gebiet des Klimawandels und der Klimafolgenanpassung insbesondere folgende Aufgaben:
Dem Landesamt werden, soweit nicht für einzelne Aufgaben spezielle Zuständigkeitsregelungen dieser Bestimmung vorgehen, aus dem Kreis der dem bisherigen…
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima ist zuständige Behörde für die Überwachung der Einhaltung der Grenzwerte nach Anhang V Nummer 2 des in § 1 Satz 3…
das für Naturschutz zuständige Ministerium als oberste Naturschutzbehörde,
In den in Absatz 1 genannten Bereichen nimmt das Landesamt wissenschaftliche Aufgaben und die Beratung des für Umwelt und Naturschutz zuständigen Ministeriums,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Diese Vorschrift verdrängt keine Norm, tritt hinter keiner zurück und gilt ausdrücklich neben einer.
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