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Die Stiftung hat den Zweck, Opfer von Gewalttaten sowie deren Angehörige, Hinterbliebene und Nahestehende (Zuwendungsempfänger) insbesondere finanziell zu unterstützen.
Die Stiftung ist selbstlos tätig; sie verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke („Steuerbegünstigte Zwecke“) im Sinne des Zweiten Teils des Dritten Abschnitts der Abgabenordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Oktober 2002 (BGBI. I S. 3866; 2003 I S. 61), die zuletzt durch Artikel 8a des Gesetzes vom 19. Juli 2024 (BGBI. 2024 I Nr. 245) geändert worden ist.
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung des Stiftungsgenusses besteht nicht.
Die Stiftung dient der Erfüllung der folgenden Aufgaben:
Die Stiftung dient der Erfüllung der folgenden Aufgaben:
Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar einen gemeinnützigen Zweck im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.