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Der auf die Gemeinden in Nordrhein-Westfalen entfallende Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer wird auf die einzelnen Gemeinden nach einem Schlüssel aufgeteilt, der gemäß § 5a des Gemeindefinanzreformgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. März 2009 (BGBl. I S. 502) in der ab dem 1. Januar 2018 geltenden Fassung sowie der Umsatzsteuerschlüsselzahlenfestsetzungsverordnung vom 17. Oktober 2023 (BGBl. I Nr. 285) in der jeweils geltenden Fassung ermittelt wird. Die aus der Anlage zu dieser Verordnung ersichtlichen Schlüsselzahlen werden hiermit festgesetzt.
Für die Aufteilung des Abrechnungsbetrags für das vierte Quartal 2023 sind die Schlüsselzahlen der Verordnung über die Aufteilung und Auszahlung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer vom 8. Dezember 2020 (GV. NRW. S. 1151) anzuwenden.
Für die Aufteilung des Abrechnungsbetrages für das vierte Quartal 2023 sind die Schlüsselzahlen der Verordnung über die Aufteilung und Auszahlung des…
Der Anteil an der Umsatzsteuer nach Absatz 1 Satz 1 wird auf die einzelnen Gemeinden verteilt, indem eine in einer Dezimalzahl ausgedrückte Schlüsselzahl…
Für den Fall, dass die Rechtsverordnung des Bundes über die Festsetzung der Länderschlüsselzahlen und über die Ermittlung der Schlüsselzahlen für die Aufteilung…
Der auf die Gemeinden entfallende Betrag nach Absatz 1 wird nach dem Schlüssel verteilt, der in der Verordnung über die Aufteilung und Auszahlung des…
Der auf die Gemeinden entfallende Betrag nach Absatz 1 wird nach dem Schlüssel verteilt, der in der Verordnung über die Aufteilung und Auszahlung des…
Der Schlüssel für die Aufteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer wird wie folgt ermittelt. Für jede Gemeinde wird eine Schlüsselzahl festgestellt.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.