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Erstattet wird der nach der Anlage maßgebliche Prozentsatz des nach § 2 ermittelten Aufwandes.
Die Höhe des Erstattungsanspruchs nach Absatz 1 kann geschätzt werden, wenn eine genaue Feststellung nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich…
Die Höhe der Aufwandsentschädigung wird durch das zuständige Beschlussorgan nach der voraussichtlichen Höhe des Aufwands im Rahmen dieser Verordnung…
Die Höhe der Aufwandsentschädigung wird durch das zuständige Organ festgesetzt.
Der Kostenersatz nach Absatz 2 ist durch Satzung zu regeln; hierbei können Pauschalbeträge festgelegt werden. Der Kostenersatz darf höchstens so bemessen…
die Höhe der pauschalen Aufwandsentschädigung gemäß § 2c Absatz 1 Satz 2 in Abhängigkeit von der konkreten Art des zu entschädigenden Einsatzes.
Erstattungsbetrag ist bei Renten nach Artikel 2 des Renten-Überleitungsgesetzes der Monatsteilbetrag der Rente, der dem Verhältnis entspricht, in dem die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.