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Das Ministerium setzt im Einvernehmen mit dem für Finanzen zuständigen Ministerium Planstellen, Stellen und Mittel der aufgenommenen Hochschule nach den einschlägigen haushaltsrechtlichen Bestimmungen an die Hochschule für Technik, Wirtschaft und Gesundheit Bochum um.
Das Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung setzt im Einvernehmen mit dem Finanzministerium Planstellen, Stellen und Mittel der…
Das Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung setzt im Einvernehmen mit dem Finanzministerium Planstellen, Stellen und Mittel der Märkischen…
Zur Sicherung der Klarheit im Rechtsverkehr, zur Erleichterung des Verwaltungsmanagements im Zusammenhang mit der eingliedernden Aufnahme der Hochschule für…
Soweit Entscheidungen oder Maßnahmen der zuständigen Gremien und Funktionsträgerinnen und Funktionsträger nach diesem Gesetz nicht oder nicht fristgemäß…
Die bisherige Verwaltung der aufgenommenen Hochschule ist Teil der Verwaltung der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Gesundheit Bochum.
Umsetzungen Mit Einwilligung des Ministeriums der Finanzen können in begründeten Einzelfällen abweichend von § 50 Absatz 2 der Landeshaushaltsordnung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.