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Mit der Aufnahme der Hochschule für Gesundheit in Bochum sind ihre zentralen Organe im Sinne des § 14 Absatz 1 des Hochschulgesetzes vom 16. September 2014 (GV. NRW. S. 547), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 29. Oktober 2024 (GV. NRW. S. 704) geändert worden ist, aufgelöst. Zugleich endet die Amtszeit der folgenden Gremien und Funktionsträgerinnen und Funktionsträger der aufgenommenen Hochschule:
der zentralen Gleichstellungsbeauftragten und deren Stellvertreterinnen,
der Gleichstellungskommission,
der Vertretung der Belange studentischer Hilfskräfte,
der Vertretung der Belange von Studierenden mit Behinderung oder chronischer Erkrankung,
der Hochschulkonferenz,
der Fachbereichskonferenz sowie
der sonstigen Funktionsträgerinnen und Funktionsträger sowie Gremien der zentralen Organisation dieser Hochschule.
Das Mitglied der Schwerbehindertenvertretung der aufgenommenen Hochschule ist stellvertretendes Mitglied der Schwerbehindertenvertretung der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Gesundheit Bochum; die jeweiligen Amtszeiten bleiben unberührt.
Die übrigen Gremien und Funktionsträgerinnen und Funktionsträger der aufgenommenen Hochschule sind Gremien und Funktionsträgerinnen und Funktionsträger der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Gesundheit Bochum und bleiben bis zu ihrer jeweiligen Neuwahl oder Neubestellung im Amt.
die aufnehmende Hochschule die Hochschule Bochum in derjenigen Gestalt, die sie vor der Aufnahme der Hochschule für Gesundheit in Bochum hat,
den Mitgliedern der Ethik-Kommission der aufgenommenen Hochschule und
den Mitgliedern des Hochschulrats der aufnehmenden Hochschule und
den Mitgliedern der Qualitätsverbesserungskommission der aufnehmenden Hochschule und
den Mitgliedern des Senats der aufnehmenden Hochschule und
an Bewerberinnen und Bewerber, die für diesen Studiengang an einer Hochschule endgültig eingeschrieben sind oder waren;
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.