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Der Auftragsverarbeiter hat die Daten für keine anderen Zwecke zu verwenden und ist insbesondere nicht berechtigt, sie an Dritte weiterzugeben. Auskünfte an Dritte oder die betroffene Person darf der Auftragsverarbeiter nur nach vorheriger ausdrücklicher schriftlicher oder elektronischer Zustimmung durch den jeweils Verantwortlichen erteilen. Kopien und Duplikate werden mit Ausnahme von Sicherheitskopien zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Datenverarbeitung nicht erstellt.
Der Dateninhaber darf ohne Weiteres verfügbare Daten nicht verwenden, um daraus Einblicke in die wirtschaftliche Lage, Vermögenswerte und Produktionsmethoden…
Der Auftragsverarbeiter verwendet die zur Verarbeitung überlassenen personenbezogenen Daten für keine anderen, insbesondere nicht für eigene Zwecke. Kopien oder…
Der Auftragsverarbeiter verwendet die zur Verarbeitung überlassenen personenbezogenen Daten für keine anderen, insbesondere nicht für eigene Zwecke. Kopien oder…
Die ersuchende Behörde darf die übermittelten Daten nur zu dem Zweck verarbeiten, zu dem sie ihr übermittelt worden sind. Eine Weiterübermittlung ist nicht…
Der Auftragsverarbeiter nimmt nicht öffentliche Stellen als weitere Auftragsverarbeiter nur in Anspruch, soweit dies nicht durch oder aufgrund eines Gesetzes…
Von der Vollzugsbehörde übermittelte personenbezogene Daten dürfen von nicht öffentlichen Stellen nur zu dem Zweck weiterverarbeitet werden, zu dessen Erfüllung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.