Gesetze
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Die Geschäftsführung führt die Geschäfte der laufenden Verwaltung der Tierseuchenkasse.
Die Geschäftsführung bereitet die Beschlüsse des Verwaltungsrates vor und führt dessen Beschlüsse aus. Sie entscheidet in Angelegenheiten, die ihr vom Verwaltungsrat zur Entscheidung übertragen sind.
Die Geschäftsführung hat den Verwaltungsrat über alle wichtigen Angelegenheiten der Tierseuchenkasse zu unterrichten.
Der Verwaltungsrat bestellt eine Geschäftsführung der Tierseuchenkasse. Die Bestellung bedarf der Zustimmung der Direktorin oder des Direktors der…
Die Geschäftsführung hat den Verwaltungsrat über alle wichtigen Vorgänge rechtzeitig zu unterrichten und auf Aufforderung dem Verwaltungsrat über alle…
Die Geschäftsführung leitet die Geschäftsstelle. Sie führt die laufenden Verwaltungsgeschäfte und vollzieht die Beschlüsse des Vorstandes.
Die Geschäftsführung leitet die Geschäftsstelle. Sie führt die laufenden Verwaltungsgeschäfte und vollzieht die Beschlüsse des Vorstandes. Das Nähere regelt die…
Der Verwaltungsrat bestimmt die Richtlinien der Geschäftspolitik und überwacht die Geschäftsführung.
Die zuständige Stelle bestimmt im Benehmen mit den Vorsitzenden der Prüfungsausschüsse näheres zur Geschäftsführung, insbesondere zu Einladungen, zur…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.