Gesetze
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Die NRW.BANK kann Beamtinnen und Beamte beschäftigen. Das Nähere regelt die Satzung.
Die Deutsche Bundesbank beschäftigt Beamte, Angestellte und Arbeiter.
Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW kann Beamte, Angestellte und Arbeiter beschäftigen.
Die Rechtsverhältnisse der NRW.BANK werden durch Satzung geregelt, soweit nicht die nachstehenden Bestimmungen entgegenstehen. Die Änderung der Satzung bedarf…
Die Besoldung der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter wird durch Gesetz geregelt.
Wer Beamtin oder Beamter ist, bestimmen die Beamtengesetze. Als Beamtin oder Beamter gelten auch Beschäftigte in einem öffentlich-rechtlichen…
Auf das beamtete Hochschulpersonal finden die Vorschriften des Landesbeamtengesetzes und dieses Gesetzes Anwendung.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.