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Die innerhalb des Geschäftsbereichs der NRW.BANK unter Beifügung des Dienstsiegels ausgestellten Urkunden sind öffentliche Urkunden.
Schriftliche Erklärungen, die das Dienstsiegel der Bank tragen, haben die Eigenschaft öffentlicher Urkunden. Zur Führung des Dienstsiegels sind die Mitglieder…
Diese Verordnung gilt für öffentliche Urkunden, die von den Behörden eines Mitgliedstaats gemäß dessen nationalem Recht ausgestellt werden, den Behörden eines…
Die die SE betreffenden Urkunden und Angaben, die nach dieser Verordnung der Offenlegungspflicht unterliegen, werden gemäß der Richtlinie 68/151/EWG nach…
Die Bank ist berechtigt, ein Dienstsiegel zu führen. § 39a des Beurkundungsgesetzes ist entsprechend anzuwenden. Ordnungsgemäß unterschriebene und mit dem…
Urkunden, die vom Vorstand oder von den mit seiner Vertretung beauftragten Personen ausgestellt und mit dem Siegel versehen sind, sind öffentliche Urkunden.
Der Beliehene erhält eine Urkunde über die Verleihung. Die Urkunde trägt das große Landessiegel.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.