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Angehörige der Feuerwehren, Bedienstete, die einer Laufbahn des feuerwehrtechnischen Dienstes angehören, Angehörige der im Katastrophenschutz mitwirkenden Hilfsorganisationen oder von Regieeinheiten sowie Angehörige der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk können für besonders mutiges und entschlossenes Verhalten im Einsatz bei der Brandbekämpfung, bei Katastrophen oder sonstigen Notlagen unter erheblicher Gefahr für das eigene Leben oder die körperliche Unversehrtheit mit dem Feuerwehr- und Katastrophenschutz-Ehrenzeichen ausgezeichnet werden.
Angehörige der Feuerwehren nach § 7 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz vom 17. Dezember 2015 (GV. NRW. S. 886)…
Zur Anerkennung und Würdigung von Verdiensten im Einsatz auf dem Gebiet des Brand- oder Katastrophenschutzes im Land Nordrhein-Westfalen wird ein Feuerwehr- und…
Vorschlagsberechtigt für die Verleihung des Feuerwehr- und Katastrophenschutz-Ehrenzeichens sind die in § 4 genannten Stellen sowie die nordrhein-westfälischen…
Zur Anerkennung und Würdigung der Teilnahme an einem besonderen Einsatz auf dem Gebiet des Brand- oder Katastrophenschutzes im Land Nordrhein-Westfalen wird…
Der Vorschlag für die Verleihung eines Feuerwehr-Ehrenzeichens erfolgt bei Angehörigen von Freiwilligen Feuerwehren sowie Pflichtfeuerwehren durch den Träger…
Anträge auf Verleihung von Feuerwehr-Ehrenzeichen für besonders mutiges und entschlossenes Verhalten im Feuerwehreinsatz sowie für besondere Verdienste um das…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.