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Zur Anerkennung von Verdiensten im Ehrenamt auf dem Gebiet der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Katastrophenschutz, Zivilschutz, Rettungsdienst) im Saarland können Angehörige von Feuerwehren, von Hilfsorganisationen, von Regieeinheiten und von anderen im Katastrophenschutz mitwirkenden privaten Einheiten und Einrichtungen mit einem Ehrenzeichen ausgezeichnet werden.
Das Ehrenzeichen wird in zwei Stufen verliehen.