NSVerbG — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 2 NSVerbGAuflösungGesetz zur Regelung der Verbindlichkeiten nationalsozialistischer Einrichtungen und der Rechtsverhältnisse an deren Vermögen · Erster Teil, Erster Abschnitt § 1§ 3 Die Einrichtungen (§ 1) sind aufgelöst.