§ 107 AKGGesetz zur allgemeinen Regelung durch den Krieg und den Zusammenbruch des Deutschen Reiches entstandener Schäden
Polizeiliche Aufenthalts- und Wohnsitzbescheinigungen für Zwecke dieses Gesetzes sind gebührenfrei auszustellen.
§ 89 SVWOWahlordnung für die Sozialversicherung
Für die Ausstellung von Bescheinigungen, die in dieser Verordnung vorgesehen sind, werden Gebühren nicht erhoben.
§ 15 NRW-28214Gesetz zur Errichtung der Landesbank Nordrhein-Westfalen und zur Umwandlung der Westdeutschen Landesbank Girozentrale
Rechtshandlungen, die aus Anlass der in diesem Artikel geregelten Maßnahmen erforderlich werden, sind gebührenfrei. Das gilt auch für Beurkundungs- und…
§ 52 Abs. 3 Nr. 3 AufenthVAufenthaltsverordnung
§ 47 Absatz 1 Nummer 8 für die Ausstellung einer Fiktionsbescheinigung sowie
§ 18 Abs. 3 BMGBundesmeldegesetz
Die elektronische Meldebescheinigung wird unentgeltlich erteilt.