Verordnung über die Durchführung der Abschlussprüfung in den staatlich anerkannten Ausbildungsberufen des öffentlichen Dienstes · Abschnitt 2, Unterabschnitt 1
§ 5 ÖDAPrVKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen
Die Prüferdelegation besteht
1.
für den Ausbildungsberuf Kaufmann für Büromanagement und Kauffrau für Büromanagement aus sechs Mitgliedern
2.
für die anderen Ausbildungsberufe aus fünf Mitgliedern.