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Der öffentliche Gesundheitsdienst trägt in enger Zusammenarbeit mit den im Bereich der Gesundheitsförderung tätigen Organisationen und Gruppen zur Förderung gesunder Lebens- und Umweltbedingungen einschließlich des gesundheitlichen Kompetenzerwerbs zur Gesundheitsbildung bei; er arbeitet nach den Grundsätzen des Subsidiaritätsprinzips mit geeigneten Trägern zusammen.
Aufgaben der Gesundheitsämter im Bereich der Gesundheitsförderung sind insbesondere die Koordinierung der im Bereich der Gesundheitsförderung tätigen Institutionen, Träger und Körperschaften, die Initiierung, Unterstützung, Förderung undEvaluierung kommunaler und regionaler gesundheitsfördernder Aktivitäten und von Selbsthilfegruppen sowie die Durchführung von eigenen Maßnahmen der Verhaltens- und Verhältnisprävention.
Das Ministerium für Justiz, Gesundheit und Soziales kann geeignete freie Träger beauftragen, im Auftrag des Landes Maßnahmen der Gesundheitsförderung durchzuführen.