ÖkoKennzV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 5 ÖkoKennzVInkrafttretenVerordnung zur Gestaltung und Verwendung des Öko-Kennzeichens § 4Schlussformel Die Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. § 4Schlussformel