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Ausführung und Finanzierung vorgezogener Kompensationsmaßnahmen obliegen dem Antragsteller oder der Antragstellerin nach § 3 Abs. 1. Eine Förderung mit öffentlichen Mitteln ist nicht zulässig
Beginn und Abschluss der Durchführung der Kompensationsmaßnahmen sind der unteren Landschaftsbehörde mitzuteilen. Die ordnungsgemäße Durchführung ist von der unteren Landschaftsbehörde zu prüfen (Abnahme).
Die vorgezogenen Kompensationsmaßnahmen sind bis zu ihrer Abbuchung aus dem Ökokonto zu erhalten und zu pflegen. Nach Abbuchung der Maßnahmen aus dem Ökokonto gelten für die Sicherung, Erhaltung und Pflege der Kompensationsmaßnahmen bis zur Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder des Landschaftsbildes (§ 15 Absatz 2 Satz 2 und 3 des Bundesnaturschutzgesetzes) § 17 Absatz 3 und 5 des Bundesnaturschutzgesetzes sowie § 33 Absatz 1 Satz 3 des Landesnaturschutzgesetzes. Nach Abbuchung der Maßnahmen aus dem Ökokonto gelten für die Sicherung, Erhaltung und Pflege der Kompensationsmaßnahmen bis zur Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder des Landschaftsbildes (§ 4a Abs. 2 Satz 2 und 3 Landschaftsgesetz) die Vorschriften von § 4a Abs. 9 Landschaftsgesetz sowie § 6 Abs. 1 Satz 3 und § 6 Abs. 4 Landschaftsgesetz.
Kommentierung und frühere Fassungen sind noch nicht im Bestand.
Die Unterstützung nach Absatz 2 Buchstabe d unterliegt der offiziellen Anerkennung solcher Programme oder Maßnahmen durch die zuständigen Behörden der…
Entsprechende Maßnahmen im Sinne der Absätze 2 bis 4 sollen unter Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeit, Versorgungssicherheit, Umwelt- und…
Die Durchführung der in Artikel 1 Absatz 3 dieses Beschlusses genannten Tätigkeiten erfolgt durch den Verwalter für Unterstützungsmaßnahmen.
Die Durchführung der in Artikel 1 Absatz 3 des vorliegenden Beschlusses genannten Tätigkeiten erfolgt durch den Verwalter für Unterstützungsmaßnahmen, auch im…
Die Durchführung der in Artikel 1 Absatz 3 genannten Tätigkeiten erfolgt durch den Verwalter für Unterstützungsmaßnahmen, auch im Wege von…
Die Durchführung der in Artikel 1 Absatz 3 des vorliegenden Beschlusses genannten Tätigkeiten erfolgt durch den Verwalter für Unterstützungsmaßnahmen, auch im…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.